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Die
Europanorm diente der europaweiten Vereinheitlichung der
Tauchausbildung. Dabei handelt es sich um den kleinsten
gemeinsamen Nenner. Wie die Überschrift verdeutlicht, handelt
es sich also um eine Mindestanforderung. Für die Umsetzung
bedeutet dies, dass die Verbände, die sich entschließen, nach
dieser Norm Taucher auszubilden, die Inhalte der Norm erfüllen
müssen, es ihnen aber frei steht, mehr zu machen/fordern, als
in der Norm vorgeschrieben ist.
Die Norm ist
in drei Teile gegliedert, die insgesamt einer dreistufigen
Ausbildung entsprechen:
-
DIN EN
14153-1 - Beaufsichtigter Taucher
-
DIN EN
14153-2 - Selbstständiger Taucher
-
DIN EN
14153-3 - Tauchgruppenleiter
Allen drei
Ausführungen vorangestellt ist eine Erläuterung des
Anwendungsbereichs, eine Einbettung in andere Euronormen (z.B.
die EN 250 für Atemgeräte) und eine genau Spezifizierung von
Benennungen und Definitionen. Dabei werden Begriffe wie
"Tauchausbilder" und "begrenztes Gewässer" genau festgesetzt.
Interessant ist hierbei die Definition des Atemgases: "Gemisch
aus Sauerstoff und Stickstoff mit mindestens 20%
Sauerstoffanteil"1. Interessant ist diese Auslegung nicht
wegen des Ausschlusses anderer Gasmischungen, wie Trimix
(schließlich behandeln die Normen die Ausbildung von
Freizeittauchern), sondern dass nicht von Pressluft geredet
wird, also laut der Norm eine Anfängerausbildung mit Nitrox
zulässig wäre. Ein Blick in die Zukunft? Dass die Verfasser
der Norm durchaus ein weiteres Spektrum an
Ausrüstungsszenarien im Blick hatten, zeigt sich auch in der
Definition der Tauchausrüstung. Hier wird bei der Benennung
der alternativen Atemgasversorgung darauf hingewiesen, dass es
sich dabei um ein einfaches "Oktopussystem bis hin zum
doppelten Atemsystem mit getrennter Atemgasversorgung" handeln
kann.
Bei den
gesundheitlichen Voraussetzungen fällt auf, dass nicht
prinzipiell ein tauchsportliches Attest gefordert wird. Es
wird nur gefordert, dass der Gesundheitszustand des
Tauchschülers entweder durch eine medizinische Untersuchung
oder einen Fragebogen überprüft wird.
Beaufsichtigter
Taucher DIN EN 14153-1
Bei der
Einstiegszertifizierung handelt es sich, wie der Name schon
andeutet, nicht um eine Brevetierung, die Taucher befähigt,
eigenständig zusammen tauchen zu gehen. Als beaufsichtigter
Taucher ist man nur berechtigt, unter der Führung eines
(mindestens) Tauchgruppenleiters in genau umrissenen Umständen
im Freiwasser zu tauchen. Dabei werden folgende
Einschränkungen genannt:
-
Empfohlene maximale
Tiefe ist 12 m (unter Aufsicht eines Tauchgruppenleiters).
-
Maximal 4
beaufsichtigte Taucher pro Tauchgruppenleiter, sofern es ihm
möglich ist, jedem der anderen Taucher sofort beizustehen.
-
Keine Dekotauchgänge.
-
Es muss
Oberflächenunterstützung vorhanden sein,
-
Die Bedingungen müssen
genauso gut oder besser als bei der Ausbildung sein.
-
Die beaufsichtigten
Taucher dürfen unter Aufsicht von Tauchgruppenleitern
Erfahrungen sammeln, aber nur mit Tauchausbildern Tauchgänge
unternehmen, die über die oben genannten Parameter
hinausgehen.
Theorie
Die theoretische Unterweisung ist
relativ rudimentär - ein reiner Einstieg in die Materie. Bei
der Ausrüstung müssen die Schüler die entsprechenden
Kenntnisse über deren praktische Anwendung erwerben. Im
Bereich Physik geht es lediglich um die Auswirkungen des
Drucks und das archimedische Prinzip. Der medizinische Bereich
beschränkt sich auf die Auswirkungen des Drucks sowie die
Auswirkungen von Stress, Temperatur und Drogen auf den
Tauchschüler. Den Abschluss findet die Theorie in den beiden
Bereichen Tauchumgebung und Notfallmanagement - hier aber nur
der Verlust des Tauchpartners.
Praxis
Die praktische Unterweisung
unterscheidet stark zwischen begrenztem Gewässer und
Freiwasser. Es ist vorgeschrieben, dass die entsprechenden
Fähigkeiten erst im begrenzten Gewässer beherrscht werden
müssen, ehe man ins Freiwasser geht. Ansonsten beinhaltet die
praktische Ausbildung alles, um erste Flossenschläge unter
Wasser machen zu können, inklusive "Agieren als Empfänger
einer alternativen Luftversorgung". Genau festgelegt wird in
dieser Norm auch der Ablauf eines Freiwassertauchgangs von der
Vorbesprechung bis hin zur Dokumentation des Tauchgangs.
Schnorchelkenntnisse
sind nicht Bestandteil dieser Euronorm. Die Tauchschüler
müssen lediglich durch Schwimmen (also ohne ABC-Ausrüstung)
einer Strecke von 50 m sowie 5 Minuten schwimmen oder treiben
lassen zeigen, dass sie ohne mechanische Unterstützung nicht
sofort untergehen und
Die restlichen
Rahmenbedingungen der praktischen Ausbildung legen die
Anwesenheit eines Ausbilders und dessen Verantwortungs- und
Handlungsbereich fest.
Die Norm schließt mit
einer Definierung der Bewertung des theoretischen Wissens und
der taucherischen Fähigkeiten. Dabei wird festgelegt, dass der
Tauchschüler zwei qualifizierende Freigewässer-Tauchgänge mit
einem Ausbilder zum Erreichen dieser Zertifizierung machen
muss.
Selbstständiger
Taucher DIN EN 14153-2
Die zweite Stufe der
Tauchausbildung soll den Tauchschüler befähigen, eigenständig
Tauchgänge mit anderen Tauchern dieser Ausbildungsstufe
durchführen zu können. Allerdings unterliegt man als
selbstständiger Taucher auch Einschränkungen, sofern nicht
eine entsprechende Zusatzausbildung vorliegt oder man von
einem Tauchgruppenleiter begleitet wird:
-
Empfohlene maximale
Tiefe ist 20 m (bei Tauchgängen mit anderen selbstständigen
Tauchern).
-
Keine Dekotauchgänge.
-
Es muss
Oberflächenunterstützung vorhanden sein.
-
Die Bedingungen müssen
genauso gut oder besser als bei der Ausbildung sein.
-
Sollten die
Bedingungen von den bisherigen Erfahrungen der
selbstständigen Taucher abweichen, benötigen sie eine
entsprechende Einweisung durch einen Tauchgruppenleiter.
Theorie
Die theoretische Unterweisung
vertieft die in der Ausbildung zum beaufsichtigten Taucher
angerissenen Themengebiete. Unter der Rubrik
"Ausrüstungsgegenstände" findet sich auch "erste Hilfe und
Sauerstoffversorgungs-Einrichtungen", unter Physik sollen
Schall, Licht, Auftrieb, Druck-/Gasgesetze und Temperatur
behandelt werden. Zwar sollen selbstständige Taucher keine
Dekotauchgänge durchführen, aber in der theoretischen
Einweisung für die Handhabung von Tabellen und Tauchcomputern
wird auch gefordert, dass sie die "Fähigkeit, erforderliche
Dekompressionsstops zu bestimmen" erlernen müssen.
Die anderen großen
Themen der Theorie sind Tauchgangsplanung und Tauchumgebung,
einschließlich Umweltschutz und Medizin. Im Bereich Medizin
liegt der Schwerpunkt hauptsächlich auf den Auswirkungen des
Drucks, aber auch auf anderen Gefahren (Überanstrengung,
Hyperventilation, etc.). Ein weiterer Punkt der Medizin ist
die Erste Hilfe bei Tauchunfällen, die sich hier auf
Herz-Lungen-Wiederbelebung und Verabreichung von normobarem
Sauerstoff bezieht. Der Punkt "Psychologische Probleme"
beinhaltet die Themen Stress, Panik und Selbstüberschätzung.
Praxis
Auch beim selbstständigen Taucher
wird Wert darauf gelegt, dass die praktische Ausbildung erst
einmal im begrenzten Gewässer erfolgt, ehe die Schüler die
Übungen und gelernten Fähigkeiten im Freiwasser anwenden. Im
begrenzten Gewässer soll die Vertrautheit
mit dem Gerät erweitert
werden, Techniken des Ab- und Auftauchens sowie der Tarierung
erlernt werden, aber auch Übungen zur Problemlösung unter
Wasser gemacht werden, vom Wiedererlangen des Atemreglers bis
zu Methoden, wie man im Falle von eigenem Luftverlust oder dem
des Partners sicher an die Oberfläche gelangt.
Die zu vermittelnden
Fähigkeiten im Freiwasser entsprechen fast vollständig denen
des begrenzten Gewässers, es kommt jedoch noch der Punkt
"einfache Unterwasser-Navigation" hinzu.
Schnorchelkenntnisse
sind auch beim selbstständigen Taucher nicht wirklich
Bestandteil. Die Tauchschüler müssen lediglich 50 m schwimmen
(also ohne ABC-Ausrüstung), 10 Minuten schwimmen oder sich
treiben lassen und mit kompletter Ausrüstung 50m zum
Ausstiegspunkt zurück schnorcheln.
Die Rahmenbedingungen
legen wieder sehr genau den Ablauf eines Freiwassertauchgangs
fest, die Pflichten des Tauchlehrers, die Art des Gewässers
und die maximale Anzahl (drei) der Freiwassertauchgänge pro
Tag. Um als selbstständiger Taucher zertifiziert zu werden,
sind mindestens "vier qualifizierende Freigewässer-Tauchgänge"
mit eine Mindestlänge von je 15 Minuten erforderlich.
Tauchgruppenleiter DIN EN 14153-3
Ziel der Ausbildung zum
Tauchgruppenleiter ist es, "ausreichend Wissen, Fertigkeiten
und Erfahrung aufzuweisen, um in der Lage zu sein, ihre
Tauchgänge planen, organisieren und durchführen sowie andere
Freizeit-Gerätetaucher im Freiwasser führen zu können." Die
dritte Ausbildungsstufe der EU-Norm ist die anspruchvollste
Klasse und entsprechend groß sind auch die Anforderungen an
die zukünftigen Tauchgruppenleiter, aber auch deren Befugnisse
später.
Generell sind sie
befugt, alle Tauchaktivitäten und Notfallmaßnahmen zu planen
und durchzuführen, für die sie ausgebildet wurden. Sie dürfen
bei der Tauchausbildung Kontrolle und Sicherung übernehmen
(aber nicht selbst Übungen ausführen). Sie dürfen Tauchgänge
machen, die über ihre Ausbildung hinausreichen, wenn sie eine
entsprechende Einführung in die örtlichen Gegebenheiten
erhalten haben. Sie haben allerdings auch die Pflicht sich
entsprechend ausbilden lassen, um unter anderem die folgenden
anspruchsvolleren Tauchgänge führen zu dürfen:
Nachttauchgänge, Tauchgänge mit eingeschränkter Sicht,
Strömungstauchgänge, Tieftauchgänge, Wracktauchgänge,
Tauchgänge mit Trockentauchanzug. Diese Zusatzausbildung darf
nur von einem entsprechend qualifizierten Tauchlehrer
durchgeführt werden. Entsprechend anspruchsvoll sind auch die
theoretischen und praktischen Anforderungen an die
Tauchgruppenleiter.
Theorie
Im theoretischen Bereich muss ein
Anwärter nachweisen, dass er ein so großes Wissen hat, dass er
in "allen typischen lokalen Umgebungsbedingungen" Tauchgänge
und Notfallmaßnahmen
planen und durchführen
kann. Darunter fallen neben den üblichen Theoriebereichen wie
Tauchausrüstung, -physik, -medizin und Dekompressionstheorie
auch besonders Tauchgangsplanung und -management, sichere
Tauchpraktiken, Tauchen unter erschwerten Bedingungen (Nacht-
& Tieftauchen, schlechte Sicht, etc), Gezeiten und speziell
auch die "Kompetenzen der Freizeit-Gerätetaucher
Ausbildungsstufe 1 – „Beaufsichtigter Taucher“ und
Ausbildungsstufe 2 – „Selbstständiger Taucher“ sowie "Kenntnis
und Verständnis tauchrelevanter Gesetzgebung und gesetzlicher
Bestimmungen".
Praxis
Die Anforderungen an die
taucherischen Fähigkeiten der Tauchschüler lassen sich in
folgendem Satz zusammenfassen: "Die Kompetenz der Tauchschüler
muss ausreichend sein, um mit den anspruchsvollsten
Rahmenbedingungen in ihrer Umgebung zurechtzukommen." Die
eigentliche praktische Ausbildung entspricht der zum
selbstständigen Taucher (zusätzlich wird nur der Gebrauch von
Markierungs- oder Signalbojen gelehrt) allerdings soll der
Tauchschüler am Ende der Ausbildung in der Lage sein, diese
"Fertigkeiten mit dem höchsten Grad an Beherrschung
auszuführen".
Zu den erforderlichen
Fähigkeiten zählen auch zwei, die als eigene Unterpunkte
besonders hervorgehoben werden. Die erste Fähigkeit ist
Tieftauchen. Die Norm schreibt vor, dass Anwärter sicher
Tieftauchgänge "jenseits der typischen Bereiche des
Freizeit-Gerätetauchens" planen und durchführen können. Der
zweite Punkt ist die Unterwassernavigation. Hier müssen sie
zeigen, dass sie ihre Tauchgänge (eigene oder als
Gruppenführer) mit Hilfe natürlicher Navigation und auch der
entsprechenden Geräte planen, organisieren und durchführen
können.
Neben den tatsächlichen
taucherischen Fähigkeiten liegt bei der Ausbildung zum
Tauchgruppenleiter ein Schwerpunkt auf den
Führungsfertigkeiten. Dazu zählen Tauchgangsplanung und
-vorbereitung, das Briefing, Führung des Tauchgangs, Maßnahmen
nach dem Tauchgang und die Rettung von Tauchern. Die zu
erwerbenden Fähigkeiten in den oben genannten einzelnen
Bereichen sind detailliert dargelegt und umfassen alle Punkte
zur sicheren Planung, Durchführung und Nachbereitung eines
Tauchgangs.
Neben absolvierten
Erste-Hilfe- und HLW-Kursen müssen die Tauchschüler auch einen
entsprechenden Kurs zur Verabreichung von reinem Sauerstoff in
Notfällen vorweisen.
Im Gegensatz zum
selbstständigen Taucher, der seine Ausbildung direkt an den
beaufsichtigten Taucher anschließen lassen kann, muss der
Tauchgruppenleiteranwärter eine Mindestanzahl von 60
Tauchgängen nachweisen. 40 müssen seit Zertifizierung als
selbstständiger Taucher gemacht worden sein, davon 30 unter
möglichst verschiedenen Bedingungen, z.B. schlechter Sicht,
Strömung, kaltes Wasser. Ist dieses nicht gegeben, muss ein
Anwärter eine höhere Tauchgangszahl oder Tauchgänge in
größeren Tiefen (>30m) nachweisen. Eine bestimmte Zahl
qualifizierender Freiwassertauchgänge mit Tauchlehrer ist zur
Erlangung des Tauchgruppenleiters nicht vorgegeben
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